BJÖRN THÜMLER
MdL

Verbot der Grundschleppnetzfischerei: Thümler warnt vor Aus für kleine Betriebe

Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler lehnt das von der Europäischen Kommission geplante Verbot von so genannten Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten kategorisch ab. Nach Einschätzung des Politikers würde es für viele kleine Fischhandwerksbetriebe der Krabbenfischerei an der Nordseeküste das Aus bedeuten.

Die EU-Kommission will ihr Vorhaben bis 2030 umgesetzt sehen. Bereits ab 2024 soll das Verbot greifen und den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer komplett betreffen.

Thümler meint: „Das geplante Verbot ist völlig unverhältnismäßig, zumal keine Alternativen zu den mobilen Grundfanggeräten benannt und keine Folgeschätzungen vorgelegt werden.“ Die EU-Kommission ignoriere die großen ökologischen Erfolge, die die Fischerinnen und Fischer in der jüngeren Zeit erreicht hätten. Beispielhaft nennt der CDU-Landtagsabgeordnete die deutliche Zunahme der Fischbiomasse im Nordostatlantik: Diese sei dem jüngsten Bericht des Scientific, Technical and Economic Committee for Fisheries (STECF) zufolge 2020 im Vergleich zu 2003 um 35 Prozent gewachsen. Außerdem sei die Anzahl überfischter Bestände rückläufig und die fischereiliche Mortalität beträchtlich gesunken.

„Einzige Gewinner eines möglichen Verbotes der Grundschleppnetzfischerei wären die Fischer in Drittländern außerhalb der EU“, befürchtet Thümler. Bereits heute sei die EU zum Beispiel auf Weißfischimpote angewiesen, die von Grundschleppnetzfischern aus Drittländern gefangen würden.

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