“Veranstaltungen wie zum Beispiel die Osterfeuer, Scheunenfeten und Erntedankfeste prägen das Zusammenleben auf dem Land und auch in der Wesermarsch. Doch weil das Landeswirtschaftsministerium die rechtlichen Regelungen geändert hat, können diese Veranstaltungen nicht mehr unkompliziert und verlässlich organisiert werden.“ Das kritisiert der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler. Deshalb hat er zusammen mit seiner Fraktion unter der Überschrift „Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen!“ einen Entschließungsantrag im Landtag eingebracht.
Stein des Anstoßes ist die ersatzlose Streichung des § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO). Dadurch sei den Veranstaltern und den zuständigen Behörden vor Ort „eine pragmatische und bewährte Genehmigungspraxis genommen“ worden, bedauert Thümler. Bisher konnten für einzelne Veranstaltungen in Gebäuden wie Scheunen oder Lagerhallen unkompliziert Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Inzwischen müsse jedoch für Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen ein Bauantrag nach der Niedersächsischen Bauordnung (NbauO) gestellt werden, so der Politiker aus Berne. Ein Erlass des Ministeriums, der den Wegfall des § 47 auffangen sollte, habe die rechtlichen Unklarheiten nicht beseitigt. Die so genannten aktiven Duldungen, mit denen die Landkreise nun arbeiten sollten, schwächen nach Auffassung des Landtagsabgeordneten sowohl die Position der Kommunen als auch die der Veranstalter.
Björn Thümler hebt hervor, dass Sicherheits- und Brandschutzkonzepte bei den Veranstaltungen schon immer geprüft worden seien – auch beim Erteilen von Ausnahmegenehmigungen. Das läge auch im Interesse der Veranstalter.
Die jetzige Situation belaste die ehrenamtlich Tätigen, die die Veranstaltungen auf die Beine stellten. „Uns im ländlichen Raum“, sagt Thümler, „macht ein großer Pragmatismus aus. Und der muss nun in Niedersachsen zurückkehren.“
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