Die CDU-Landtagsfraktion wird im Landtag einen Gesetzesentwurf zum Fortbestand der Förderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen einbringen. Das kündigt der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler an.
In der aktuellen Fassung sieht das Niedersächsische Schulgesetz vor, dass Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen letztmalig zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 Schülerinnen und Schüler in den 5. Schuljahrgang aufnehmen und nur bis zum Schuljahr 2027/2028 Bestandsschutz haben. Björn Thümler stellt fest: „Das Ziel der Befristung war es, die Rahmenbedingungen der Inklusion zu verbessern und Ressourcen zu erweitern. Doch wir beobachten, dass diese Ziele noch nicht erreicht wurden und die Bemühungen zur Umsetzung der inklusiven Schule intensiviert werden müssen, damit wir allen Schülerinnen und Schülern gerecht werden.“ Deshalb müssten die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen dauerhaft erhalten bleiben, gibt Thümler das Kernanliegen des Gesetzesentwurfes wieder.
Vor allem die geringe Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Klassenverbund ermögliche es zusammen mit den persönlichen Förderungsangeboten, dass auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder besser eingegangen werden könne. Für die Schülerinnen und Schüler sei die Förderschule ein „Rückzugsort“, an dem sie angemessene Aufmerksamkeit erhielten.
Das Foto zeigt Björn Thümler bei einem Besuch der Pestalozzischule in Brake.