BJÖRN THÜMLER
MdL

E-Mobilität in der Wesermarsch:
Kreis verliert an Boden

Der Landkreis Wesermarsch steht in Sachen „Attraktivität für E-Mobilität“ mit einem 175. Platz unter 399 Plätzen „relativ gut“ da. Das stellt der CDU-Kreisvorsitzende Björn Thümler nach einer Analyse des aktuellsten Ladenetz-Rankings des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) fest; es stammt aus dem Oktober 2021.
Der Verband untersuchte die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Verhältnis zu allen im Landkreis beziehungsweise der Stadt zugelassenen Autos. Je mehr Ladepunkte vorhanden sind, desto attraktiver wirkt die Region für die Umstellung auf das E-Auto.
Allerdings: Im Vergleich zum vorherigen Attraktivitäts-Ranking aus dem April 2021 hat der Landkreis 76 Plätze eingebüßt. „Dass muss uns hellhörig machen“, meint Thümler.
Der 175. Rang bedeutet Thümler zufolge eine bessere Platzierung als zum Beispiel für die Städte Delmenhorst (188) und Wilhelmshaven (233) sowie die Landkreise Ammerland (194), Osnabrück (217), Oldenburg (224) und Cuxhaven (335).
Neben dem A-Wert für Attraktivität (mit dem A-Wert von 175 für die Wesermarsch) hat der VDA den T-Wert betrachtet; „T“ steht für „teilen“. Der T-Wert gibt das Verhältnis aller aktuell zugelassenen E-Pkw zu den verfügbaren öffentlich zugänglichen Ladepunkten auf regionaler Ebene wider. Dieser Wert ist aufschlussreich für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer von E-Autos, die wenig oder gar nicht zu Hause beziehungsweise auf der Arbeitsstelle aufladen können. Beim T-Wert hat der Landkreis Wesermarsch den Rang 57 erreicht. Das sind 30 Plätze weniger als beim vorherigen Ranking.
„Wir werden bei der Entwicklung des Klimaschutz-Konzeptes für die Wesermarsch natürlich auch den Aspekt der Elektromobilität sehr ernst nehmen“, kündigt Björn Thümler an. Er fügt hinzu: „Leider macht es uns die Bundespolitik nicht unbedingt leichter.“ Als Beispiel nennt der Politiker die Fördermaßnahmen für E-Fahrzeuge. „Nach derzeitigem Stand“, erläutert Thümler, „wird der Umweltbonus von bis zu 9.000 Euro nur ausgezahlt, wenn das Fahrzeug – unabhängig vom Bestelldatum – bis zum 31. Dezember 2022 zugelassen ist.“ Doch wer jetzt ein Fahrzeug bestelle und womöglich über ein Jahr warten müsse, könne nicht sicher sein, dass er vom Umweltbonus profitieren würde. „Das Antragsverfahren für den Umweltbonus muss rasch geändert werden“, meint der CDU-Kreisvorsitzende.

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