BJÖRN THÜMLER
MdL

CDU-Kreisvorsitzender Thümler:
Gastgewerbe dauerhaft entlasten

Die ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie von sieben Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen muss auch über den 31. Dezember 2022 hinaus gelten und dauerhaft bestehen bleiben. Das fordert der CDU-Kreisvorsitzende Björn Thümler. Befürchtet wird: Sofern die Bundesregierung nicht schnell tätig werde, drohe der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Ende des Jahres auszulaufen. Und das wäre ein „schwerer Schlag für das Gastgewerbe in der Wesermarsch“.
Denn aus Sicht der Christdemokatinnen und Christdemokraten in der Wesermarsch habe die Regelung die Folgen der Corona-Pandemie für diese hart getroffene Branche mildern können und zu einer steigenden Binnennachfrage geführt. In Zeiten einer stark steigenden Inflation sei weitere Unterstützung dringend notwendig, argumentiert Björn Thümler. Das gelte erst recht für eine vom Tourismus getragene Region wie den Landkreis.
Für Thümler steht fest: „Normalerweise dürfte sich die Bundesregierung diesem Anliegen nicht verweigern. Schließlich hat der jetzige Bundeskanzler am 7. September 2021 in einer ARD-Wahlsendung unmissverständlich versprochen, dass die Mehrwertsteuer – wörtlich – nie wieder abgeschafft werde.“ Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe am 10. Mai einen Antrag zur Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eingebracht: „Olaf Scholz wird also Farbe bekennen müssen.“

Foto: Giese/DEHOGA
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