Die jüngsten Wolfs-Attacken in der Wesermarsch haben den CDU-Landtagsabgeordneten Björn Thümler schockiert – und zugleich wütend gemacht. Der Politiker aus Berne meint: „Wir könnten schon längst viel weiter sein, wenn die Landesregierung endlich ihrer Verantwortung gerecht werden würde – und wenn den Lippenbekenntnissen von Politikern der SPD und der Grünen konkrete Taten folgen würden.“
Thümler erinnert daran, dass die tödlichen Angriffe auf die Schafe in der Gemeinde Butjadingen im März längst nicht die ersten Vorfälle dieser Art im Kreisgebiet gewesen seien. Der Wolf habe zum Beispiel auch 2020 und 2023 in mehreren Gemeinden der Wesermarsch „für Blutbäder unter Nutztieren gesorgt“. Seitens der Landesregierung sei seitdem kaum etwas passiert; Vorstöße der damals mitregierenden CDU hätten die Sozialdemokraten ausgebremst. Erst im Herbst 2023 habe die Rot-Grüne Koalition einen Entschließungsantrag der CDU im Landtag abgelehnt, der den so genannten guten Erhaltungszustand beim Wolf feststellen sollte. Denn der Wolf sei „in Deutschland keine gefährdete Art mehr“, so Thümler. Mit mehr als 500 Wölfen allein in Niedersachsen sei ein Bestand erreicht, der in etwa mit dem gemeinsamen Bestand von Schweden und Norwegen verglichen werden könne. Die Rot-Grüne Koalition habe nicht nur den Entschließungsantrag der CDU im Landtag abgelehnt, sondern auch keinerlei eigene Initiativen dazu eingebracht. „Daher überrascht das jüngste Statement von Karin Logemann in besonderer Weise“, findet Björn Thümler.
Thümler konkretisiert: „Wir brauchen ein regional differenziertes und mit dem Europarecht konformes Wolfsbestandsmanagement. Erforderlich ist eine Herabstufung des Schutzstatus‘ des Wolfes von ‚streng geschützt‘ auf ‚geschützt‘.“ Dafür müssten sich die SPD-geführten Landesregierungen im Land und im Bund „kräftig ins Zeug legen“.
Björn Thümler bekräftigt: „Die Haltung von Schafen, Rindern oder auch Pferden auf Weiden darf nicht dadurch unmöglich werden, dass dem Wolf kein Einhalt geboten wird.“ Deichschutz und Deichsicherheit müssten zum Schutz von Menschenleben den Vorrang in Zielkonflikten mit dem Schutzstatus des Wolfes haben.