„Zum Teil alarmierend“ nennt der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler die Antwort der Landesregierung auf seine Parlamentsanfrage zur Situation der Bodenbrüter – also der Vögel, die ihre Nester am Erdboden anlegen.
Seitens der Landesregierung ist von „ganz überwiegend stark rückläufigen“ Brutbeständen der im offenen Land am Boden brütenden Feldvögel die Rede. Hauptursache sei eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung.
Der Antwort zufolge teilt die Landesregierung die Sorge von Björn Thümler, wonach die Nester mit den Eiern oder Jungvögeln von Bodenbrütern durch landwirtschaftliche Maschinen bei der Gülleausbringung höheren Risiken ausgesetzt seien: Die landwirtschaftlichen Maschinen sollen Schwenkverteiler und Prallteller ersetzen, die verboten werden. Erfolge die Ausbringung zur Brutzeit – schreibt die Landesregierung – , seien die Gelege bodenbrütender Feldvögel „potenziell gefährdet“. Allerdings relativiert die Landesregierung diese Aussage, indem sie auf weitere Gefährdungsfaktoren verweist.
Thümler schlussfolgert: „Wir müssen genau beobachten, welche Auswirkungen ein verstärkter Einsatz mechanischer Pflanzenschutzverfahren hat.“ Unter Umständen müsse nachgesteuert werden.
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