Auch als CDU-Landtagsabgeordneter freut sich Björn Thümler, Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur, über das Niedersächsische Kulturförderungsgesetz. Das wird der Landtag auf Antrag von CDU und SPD in absehbarer Zeit voraussichtlich verabschieden. Im Februar erfolgt die Beratung im Parlament. „Es wird das erste Gesetz zur Kulturförderung in der 75-jährigen Geschichte von Niedersachsen sein“, stellt Thümler fest.
Die Kulturförderung sei dann in Gesetzesform gegossen. Das werde es auch den Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen in der Wesermarsch und in Rastede erleichtern, ihre Ansprüche geltend zu machen und verdiente Anerkennung zu erhalten.
Besonders hebt Björn Thümler den „Kulturförderbericht über die wesentlichen Fördermaßnahmen der Kulturförderung“ hervor. Der soll künftig einmal jährlich erarbeitet werden – und das vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Spartenverbänden, etwa für Literatur, Musik, Kunst, Film und Soziokultur. Diese jährlichen Berichte sollen Thümler zufolge für mehr Mitbestimmung der Kulturakteure und zugleich für mehr Transparenz auch über einzelne Fördermaßnahmen sorgen.