Übernahme des Rettungsdienstes durch den Bund: Thümler und Ernst warnen

WESERMARSCH.

Die Pläne aus dem Hause von Minister Karl Lauterbach, den Rettungsdienst auf Bundesebene zu zentralisieren, stoßen beim CDU-Landtagsabgeordneten Björn Thümler und dem CDU-Bundestagskandidaten Bastian Ernst auf entschiedenen Widerstand. Sie befürchten in der Folge auch ein deutlich geschwächtes Rettungsdienstwesen in der Wesermarsch.

Hintergrund: Das Bundesgesundheitsministerium plane nach jüngst bekannt gewordenen Änderungsanträgen zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung „faktisch eine Übernahme des Rettungsdienstes durch den Bund“. So solle der Rettungsdienst als Teil des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch SGB V verankert werden. Dies würde nach Auffassung der beiden CDU-Politiker konkret heißen, dass die Zuständigkeit für den Rettungsdienst von den Ländern auf den Bund verlagert werde. Die zwangsläufige Konsequenz wären bundesweite Vorgaben.

Zweifel auch unter Demokratie-Gesichtspunkten

Bastian Ernst: „Dass dafür ein neues und demokratisch nicht legitimiertes Gremium mit acht Personen unter Vorsitz des Ministeriums zuständig wäre, macht die Sache überhaupt nicht besser.“ Unter Demokratie-Gesichtspunkten sei es außerdem fragwürdig, dass entgegen ursprünglicher Vorhaben kein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mehr vorgesehen sei und der Bundesgesundheitsminister auf Änderungsanträge im laufenden Verfahren zur Notfallreform setze. Dadurch würden Beteiligungsrechte sowie Abstimmungen mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umgangen, kritisiert der CDU-Bundestagskandidat.

Björn Thümler stellt fest: „Unsere ländliche Region hat im Hinblick auf den Rettungsdienst ganz besondere Bedürfnisse. Und auf diese haben sich die Akteure des Rettungsdienstes seit vielen Jahren spezialisiert.“

Keine Axt anlegen an bewährtem System

Regional verankerte Strukturen des Rettungsdienstes sorgten für eine passgenaue Versorgung, die den individuellen Bedürfnissen der Menschen vor Ort gerecht werde. Thümler warnt: „Zentrale Vorgaben aus Berlin könnten diese Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigen; das gefährdet die zuverlässige Versorgung der Menschen im Notfall.“

Bastian Ernst ergänzt: „Das Rückgrat der Notfallversorgung bildet das enge Miteinander von kommunalen Trägern, Hilfsorganisationen und den Einsatzkräften, die teils ehrenamtlich und teils hauptberuflich tätig sind. An dieses bewährte System darf der Bund auf keinen Fall die Axt anlegen.“

Thümler und Ernst erinnern daran, dass auch Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens von der SPD gegen das Vorhaben ihres Parteifreundes Karl Lauterbach Sturm laufe. Sie unterstützt das vom Niedersächsischen Landkreistag initiierte und vom Deutschen Landkreistag mitgetragene Bündnis „Rettet den Rettungsdienst 2.0.“

Foto: Pixabay

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