Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler setzt sich seit langem für eine bessere medizinische Versorgung insbesondere in der Wesermarsch ein. Dabei hat der Christdemokrat vor allem menschliche Patienten im Blick. Aber nach seiner Auffassung muss auch die tiermedizinische Versorgung von der Politik ernster genommen werden. „In diesem Bereich haben wir es ebenfalls mit einer zunehmenden Zahl an Praxisschließungen und einer eingeschränkteren notfallmedizinischen Versorgung zu tun“, stellt Thümler fest.
Der Landtagsabgeordnete hat in den vergangenen Wochen mehrere Gespräche mit Tierärzten geführt. Er fasst zusammen: „Aus diesem Dialog habe ich unter anderem mitgenommen, dass der am 15. Januar vom Bundesagrarministerium veröffentlichte Referentenentwurf zur Novellierung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) als eine Art Lackmustest für Bürokratieabbau angesehen wird.“ Dem Entwurf zufolge sollen fünf Nachweispflichten entfallen. Tierärzte und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte fürchteten, dass die Vorschläge doch noch auf der Ebene der Bundesländer versandeten könnten. Thümler hofft, dass das nicht geschieht. Denn die Tierärzte bräuchten weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Arbeit am Tier.
„Alle Notdienstberufe gleich behandeln!“
Ebenso sei mehr Tempo bei der Novelle der Tierärztlichen Approbationsverordnung (TappV) erforderlich, meint Björn Thümler. Dabei gehe es um aktualisierte Studiumsinhalte vor allem zu den Themen Ökonomie und Kommunikation, die den selbstständigen Betrieb einer Tierarztpaxis erleichtern sollten. Fakultäten, Bundestierärztekammer und Bundesverband Praktizierender Tierärzte hätten sich abgestimmt; das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft habe Vorschläge für die Novelle erhalten: „Doch das Ministerium drückt anscheinend nicht stark genug auf das Gaspedal.“
Darüber hinaus spricht sich Björn Thümler für eine für Tierärzte geltende Ausnahme im Arbeitszeitgesetz aus. Hintergrund: Den Haustierpraxen sei es zurzeit verboten, Mitarbeiter wie Klinikärzte zum Dienst einzuteilen. Das Arbeitszeitgesetz erlaube Ausnahmen für Humanmediziner, aber nicht für Tierärzte. „Alle Notdienstberufe sollten gleich behandelt werden und am Wochenende und nachts einsatzfähig sein“, meint Thümler. Schließlich richteten sich kranke Tiere nicht nach dem Wochentag oder dem Dienstplan.
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