Auch kleine Kultureinrichtungen in der Wesermarsch wie zum Beispiel Museen, Theater, Kunstvereine und Musikschulen können profitieren: Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat nun die Richtlinie für das Gewähren von Zuwendungen für die Förderung investiver Projekte veröffentlicht. Darüber informiert der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler, der das Ministerium führt. Er ermuntert die kleinen Kultureinrichtungen in der Wesermarsch zur Antragstellung.
Das Programm mit einer Förderhöchstgrenze von 25.000 Euro pro Antrag wird über die Landschaften abgewickelt; für die Wesermarsch ist die Oldenburgische Landschaft zuständig. Antragsteller dürfen über höchstens drei Vollzeitstellen verfügen: Diese Zahl kann auch auf mehrere Teizeitstellen verteilt sein. Gefördert werden bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen, die die inhaltliche Qualität oder die Aufenthaltsqualität verbessern. Außerdem werden das Beschaffen und der Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Veranstaltungstechnik finanziell unterstützt.
Björn Thümler freut sich über die finanziellen Hilfen für kleine Kultureinrichtungen. Denn: „Kultur ist kein Privileg der Städte und Metropolen – und darf es nicht sein. Kulturelle Angebote im ländlichen Raum tragen erheblich dazu bei, das Leben der dort lebenden Menschen lebenswert und attraktiv zu halten.“ Außerdem seien sie „ein Wettbewerbsfaktor beim Ringen um neue Bürgerinnen und Bürger“, stärkten ferner das Identifikationsgefühl der Einheimischen.