Kirche nimmt sich etwas mehr Zeit
SONDERSYNODE – Vorschlag der Kirchenleitung zur radikalen Neuausrichtung der Verwaltung vertagt
OLDENBURG. Beide Züge hatten bereits Fahrt aufgenommen. In dem einen der Vorschlag der evangelischen Kirchenleitung für eine radikale Neuordnung der kirchlichen Verwaltung, in dem anderen ein gemäßigter Gegenvorschlag des Beirats der Kirchenverwaltung. Dass die beiden Züge auf der Sondersynode am Samstag in Oldenburg-Kreyenbrück nicht aufeinanderprallten, ist einem Vorschlag des Synodalen Björn Thümler zu verdanken.
Entscheidung im Herbst
Thümler, ein routinierter CDU-Landespolitiker mit Ministererfahrung, stellte den Antrag auf eine Vertagung des komplizierten Themas. Auf diese Weise, so Thümler, lasse sich Zeit gewinnen, um zu einer solide vorbereiteten Entscheidung zu kommen, an der auch die Gemeinden und Kirchenkreise der evangelischen Kirche im Oldenburger Land in gebührender Form beteiligt werden könnten. Er wolle kein Verschieben auf den St.-Nimmerleinstag, sondern Zeit für eine sachgerechte Vorbereitung der notwendigen Entscheidung gewinnen.
Thümlers Vorschlag fand eine deutliche Mehrheit der Synode, die den Oberkirchenrat beauftragte, entsprechende Stellungnahmen an der zuvor nicht ausreichend beteiligten kirchlichen Basis einzuholen und der Synode im Herbst zur Entscheidung vorzulegen.
Zuvor waren Vertreter der Kirchenleitung hart mit der kirchlichen Verwaltung ins Gericht gegangen. Sowohl Bischof Thomas Adomeit als auch der für Finanzen verantwortliche Oberkirchenrat Sebastian Groß unterstrichen die Dringlichkeit einer Neuordnung der Verwaltung. Die aktuelle Struktur sei „in höchstem Maße ineffizient“ und die Welt der Verwaltung sei nicht mehr in Ordnung, sagte Groß. Die Ineffizienz bedeute eine Vergeudung von Geld, das an anderer Stelle dringend gebraucht würde.
Dem Vorschlag der Kirchenleitung, die insgesamt sechs regionalen Verwaltungsstellen an einem zentralen Ort zu bündeln, setzte der Beirat der Kirchenverwaltung ein Model entgegen, drei Kirchenverwaltungsverbände mit je einem Kirchenkreisamt (für jeweils zwei Kirchenkreise und die jeweiligen Kirchengemeinden und Einrichtungen) und eine eigenständige Verwaltung des Oberkirchenrats zu bilden. Der Synodale Jost Richter, der den Vorschlag vorstellte, unterstrich, dass nicht alles schlecht laufe bei der kirchlichen Verwaltung. An vielen Stellen, so in der Wesermarsch, funktioniere die Verwaltung ausgezeichnet.
Sexualisierte Gewalt
Zuvor hatte die Synode beschlossen, sich an der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt zu beteiligen. Oberkirchenrätin Gudrun Mawick betonte, Ziel sei es, die Anzahl von Fällen sexualisierter Gewalt noch genauer zu erheben und die Strukturen zu identifizieren, die sexualisierte Gewalt ermöglichen und begünstigt haben. Außerdem soll der verfahrensrechtliche Umgang mit Betroffenen sowie weiteren Beteiligten erleichtert werden. Wichtig sei, dass es im Bereich der Evangelischen Kirche verlässliche und einheitliche Standards bei der Intervention, Prävention und Aufarbeitung gebe, so Mawick. Sie verwies dabei unter anderem auf das bereits verabschiedete Gesetz, dass bis zum 31. Dezember 2025 alle Kirchengemeinden und Einrichtungen verpflichtet, ein Schutzkonzept zu entwickeln.
Auf Vorschlag des Synodalen Tobias Frick verabschiedete die Synode eine Resolution zu der Problematik (siehe Infokasten)