Die Bundesregierung ist den protestierenden Landwirten zum Teil entgegenkommen. Doch die Haushaltslücke soll mit Mitteln geschlossen werden, die für die Fischerei vorgesehen waren. „Das geht gar nicht“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler. Er unterstützt die Fischer aus Fedderwardersiel und anderen niedersächsischen Orten, die sich gegen die Entscheidung der Ampel-Koalition zur Wehr setzen.
Hintergrund: Durch das Versteigern von Offshore-Lizenzen für Flächen in der Nord- und Ostsee hatte die Bundesregierung 2023 Erlöse von rund 13,4 Milliarden Euro erzielt. 90 Prozent davon sollten dem Windenergie-auf-See-Gesetz zufolge für sinkende Stromkosten eingesetzt werden und 5 Prozent für das Fördern einer Fischerei, die sich an eine Situation mit stark verringerten Fanggebieten anpassen muss – weil Flächen der Nordsee und Ostsee für den Bau von Offshore-Windparks genutzt werden sollen. Weitere fünf Prozent waren für den Meeresnaturschutz vorgesehen.
Doch statt der geplanten 670 Millionen Euro stehen für den Zweck der Fischerei-Förderung nun nur noch 109 Millionen Euro bereit. Björn Thümler hält es für „skandalös“, wenn Gelder für die Entschädigung und Anpassung „zum Stopfen von Haushaltslöchern zweckentfremdet“ werden. Die Fanggebiete der Fischer vergleicht Thümler in diesem Zusammenhang mit den Äckern der Bauern.
Die Zweifel daran, ob die Entscheidung zu der Zweckentfremdung der Fischerei-Mittel für den Bundeshaushalt rechtmäßig ist, teilt der CDU-Politiker. Wie auch der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer, setzt der Christdemokrat Fragezeichen dahinter, ob das Windenergie-auf-See-Gesetz tatsächlich einfach rückwirkend geändert werden könne. Björn Thümler: „Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung nicht schon wieder in Haushaltsdingen einen Verfassungsbruch begehen wird.“
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