Ab 2026 greift der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule. Doch verbindliche Rahmenbedingungen des Kultusministeriums fehlen noch immer. Das kritisiert der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler deutlich.
„Eine ausreichende Finanzierung und ein klares Konzept der Ganztagsschulen ist zwingend geboten“, so der Politiker aus Berne. Bisher habe Ministerin Hamburg keine konkreten Angaben darüber geliefert, wie genau der Ganztagsbetrieb an Schulen finanziert und organisiert werden solle. Allerdings: „Die Schulen und Schulträger brauchen dringend rechtsverbindliche Bedingungen, um notwendige Konzepte erarbeiten und den Rechtsanspruch ab 2026 gewährleisten zu können.”
Björn Thümler ist der Ansicht, dass die Ministerin Hamburg schon längst solche Rahmenbedingungen hätte vorlegen müssen. Er betont: „Derartige Verzögerungen können unsere Schulen nicht weiter hinnehmen. Denn sonst ist der Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden an fünf Tagen die Woche gefährdet.” Vielen Schulen – und auch die Städte und Gemeinden als Träger – bereite dies bereits jetzt große Sorge. Thümler: „Der Klassenbildungserlass muss den neuen Umstand berücksichtigen und angepasst werden, um eine Finanzierung auch mit dem Rechtsanspruch gewährleisten zu können.“
