Auch nach einem Jahr ist die Blauzungenkrankheit (Serotyp 3) für Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter in der Region ein großes Problem. Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler fordert nun von der Landesregierung mehr wirtschaftliche Unterstützung für die betroffenen Halter.
Betroffen seien dabei auch Betriebe mit gesund bleibenden Tieren, die aufgrund staatlicher Maßnahmen wie Vermarktungsverboten und Preisrückgängen schwer belastet würden.
Björn Thümler hat zusammen mit der CDU-Landtagsfraktion einen Entschließungsantrag an die Landesregierung entwickelt. Das Kabinett solle eine Bundesratsinitiative starten. Ziel sei es, dass die Entschädigungsregelungen der Tierseuchenkassen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) kritisch überprüft und gegebenenfalls angepasst würden. Thümler stellt fest: „Die derzeitige Regelung besagt, dass Entschädigungen nur bei einer behördlichen Tötungsanordnung erfolgen dürfen. Doch das geht an den realen Belastungen der Tierhalter vorbei und wird ihnen nicht gerecht.“
Bei der Blauzungenkrankheit ist aus Sicht Thümlers ein flächendeckender Impfschutz notwendig. Doch die Impfkosten bei Rindern würden derzeit in Niedersachsen noch nicht finanziell unterstützt. „Das muss sich ändern“, fordert der CDU-Politiker aus Berne.
Außerdem schlägt Thümler zusammen mit seiner Fraktion vor, das niedersächsische Tierseuchengesetz (AGTierGesG) so zu ändern, dass bei unverhältnismäßig hohen Impfkosten ein Sonderzuschuss aus dem Landeshaushalt möglich wird. Zusätzlich sollte ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden. Aus dem könnten indirekt betroffene Betriebe entschädigt werden. Darüber hinaus möchte Björn Thümler von der Landesregierung prüfen lassen, inwieweit staatliche Unterstützung für Ertragsschadenversicherungen sinnvoll sei.
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