Haben die beiden Landtagsabgeordneten aus der Wesermarsch (Karin Logemann, SPD, und Björn Thümler, CDU) tatsächlich zusammen mit dem Sozialminister beschlossen, die Helios-Klinik Wesermarsch in Nordenham zurückzustufen?
Niemand hat beschlossen, dass die Helios-Klinik zurückgestuft wird. Vielmehr haben die beiden Landtagsabgeordneten aus der Wesermarsch ein Gesprächsangebot des Sozialministers angenommen. Der wollte sich mit ihnen über die möglichen Grundlagen des künftigen Krankenhauswesens im Landkreis austauschen. Solche Treffen finden regelmäßig statt.
Gesprächsgrundlage war der Vorschlag einer Zurückstufung der Klinik am Helios-Standort in Nordenham. Ein solches Projekt könnte das Land nach Auskunft des Ministers in Form eines Modellvorhabens mit Bestandsschutz umsetzen.
Was war überhaupt der Anlass für die Gesprächsrunde?
Anlass dafür war das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen/Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das im Übrigen im Bundestag gegen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen worden war. Es gilt seit dem 1. Januar 2025. Nach und nach soll es bis 2029 umgesetzt werden.
Was steht denn in diesem Gesetz drin, was die Helios-Klinik Wesermarsch (und auch das St. Bernhard Hospital in Brake) betrifft?
Laut Gesetz wird das Vergütungssystem mit Pauschalen pro Behandlungsfall Schritt für Schritt abgeschafft. Stattdessen bekommen die Krankenhäuser eine feste Vergütung.
Einen festen Sockel von 60 Prozent der Vergütung gibt es dafür, dass eine Grundausstattung mit Personal und Geräten für bestimmte Leistungen besteht. Für gewisse Kliniken werden Extra-Vergütungszuschläge gezahlt, nämlich dann, wenn sie Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Intensiv- und Unfallmedizin, spezielle Schlaganfall-Stationen und Notfallversorgung bieten.
Was hat es denn mit den „Leistungsgruppen“ auf sich, die ebenfalls im Gesetz stehen?
Alle von Krankenhäusern erbrachten stationären Behandlungsfälle werden 65 bislang definierten Leistungsgruppen zugeordnet, wie zum Beispiel „Herzchirurgie“, „OPs an der Wirbelsäule“ oder „Leukämie“.
Das Land weist der Klinik eine solche Leistungsgruppe auf Antrag zu; die Klinik hat allerdings keinen Anspruch auf die Genehmigung.
Damit verbunden sind einheitliche und verbindliche Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und Ausstattung.
Also: Abhängig davon, welche Leistungsgruppen einem Krankenhaus vom Land zugewiesen werden, bestimmt sich das künftige Behandlungsspektrum im Konkreten. Auch die Höhe der Vorhaltevergütung eines Krankenhauses basiert auf dieser Zuordnung der Fälle zu den Leistungsgruppen und der Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern.
Die Länder sollen ihren Kliniken bis Ende 2026 die jeweiligen Leistungsgruppen zuweisen. 2027 und 2028 wird dann die Finanzierung auf das neue System umgestellt.
Und jetzt besteht wirklich schon Handlungsbedarf?
Es besteht Handlungsbedarf. Denn im Januar 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Transformationsfonds erarbeitet, durch den der Umbau der Klinikstrukturen gefördert wird. Außerdem wurde der Leistungsgruppen-Ausschuss mit Geschäftsstelle beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingerichtet. Der soll die gesetzlich definierten Leistungsgruppen und Qualitätskriterien weiterentwickeln. Der Bundesgesundheitsminister hat in diesem Zusammenhang davon gesprochen, dass die Krankenhausreform nun „scharf gestellt“ wurde.
Die Entscheidung liegt aber am Ende ausschließlich bei Helios?
Die Helios-Klinik entscheidet völlig eigenständig – so wie sie es zum Beispiel auch bei der Schließung der Geburtshilfe- und Gynäkologieabteilung 2019 getan hatte. Die erfolgte gegen den Willen der Politik und trotz großer öffentlicher Proteste.
Nur Helios als Betreiber kann zur Zurückstufung Ja oder Nein sagen. Weder Stadtrat, Kreistag noch Landtag können diese Entscheidung treffen. Wenn Helios Nein sagt, bleibt alles, wie es ist.
Wie könnte die Krankenhaus-Landschaft in der Wesermarsch am besten aufgestellt werden?
Die Krankenhaus-Standorte in Nordenham und in Brake müssen an einem Strang ziehen und die medizinischen Leistungen gemeinsam gedacht werden. Brake bietet künftig 115 Betten und Nordenham 89 Betten. Hinzu kommt eine Reserve von rund 35 Betten in Brake und 130 Betten in Nordenham.
Gemeinsam könnten die Häuser mehr und gegebenenfalls andere Leistungsgruppen anbieten – und ein starker regionaler Versorger werden. Das würde dann im Übrigen auch dem Beschluss des Kreistages von 2013 entsprechen.
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