In einer Kleinen Anfrage im Landtag setzt sich der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler erneut mit einem Aspekt der Moorwiedervernässung auseinander. Dabei handelt es sich um einen Gesichtspunkt, der nach Auffassung des Politikers aus Berne die Landesregierung noch in große Schwierigkeiten bringen könnte.
Hintergrund: Seit 2021 untersucht das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Verbreitung, Eigenschaften und aktuellen Zustand der Moorböden in Niedersachsen. Die Resultate sollen im Frühjahr 2024 vorliegen. Thümler betont: „Ob und inwieweit eine Wiedervernässung in Niedersachsen aufgrund von Maßnahmen der Moorkultivierung, zum Beispiel Tiefpflügen oder Baggerkuhlungen, überhaupt noch möglich ist, gilt zurzeit als unklar.“
Zugleich benennt das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) ein klares Ziel: Die jährlichen Treibhausgasemissionen aus kohlenstoff-reichen Böden sollen bis 2030 um 1,65 Millionen Tonnen reduziert werden. Dabei sind die Treibhausgasemissionen aus kohlenstoff-reichen Böden des Jahres 2020 der Vergleichsmaßstab.
In seiner Parlamentsanfrage erkundigt sich Björn Thümler unter anderem danach, ob das im NKlimaG festgeschriebene Emissionsminderungsziel angepasst werden soll – falls das LBEG zu dem Ergebnis gelangt, dass aufgrund von Maßnahmen der Moorkultivierung eine Wiedervernässung großer Teile der niedersächsischen Moorböden nicht mehr möglich sein sollte. Außerdem fragt Thümler nach dem Umfang eigener Flächen des Landes, die für Wiedervernässungsmaßnahmen genutzt werden könnten, und den möglichen Zugriff auf andere Flächen, die noch nicht im Landesbesitz und doch für das Emissionsminderungsziel durch Wiedervernässungsmaßnahmen erforderlich sind. Kernfrage: In welchem Umfang müssen in Niedersachsen Moorböden teilweise oder vollständig wiedervernässt werden, um das im Gesetz formulierte Ziel von 1,65 Millionen Tonnen zu erreichen?
Foto: Moormuseum Emsland