Noch bis zum 30. Juni 2024 können Anträge aus dem Sonderprogramm des Landes Niedersachsen für Kulturveranstaltungen gestellt werden. Darauf weist der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler hin. Der Zeitraum, der für die Antragstellung berücksichtigt wird, läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Das Programm soll Veranstaltungen mit kostenpflichtigem Eintritt vor dem finanziellen Risiko eines kompletten Ausfalls schützen. Veranstalter können mit einer Erstattung in Höhe von 90 Prozent der Einnahmelücke rechnen. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 200.000 Euro; es gibt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Antragsberechtigt sind Veranstaltende, die das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Kulturveranstaltung tragen, und das unabhängig von ihrer Rechtsform.
Weitere Informationen: https://www.nbank.de/Service/Aktuelles/Sonderprogramm-für-Kulturveranstaltungen-in-Niedersachsen/
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