Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler befürchtet negative Auswirkungen auch auf die Integration von Geflüchteten in der Wesermarsch, falls die Bundesregierung an ihren geplanten Mittelkürzungen für die Migrationsberatung festhalten sollte. Thümler: „Am 10. Mai trifft sich der Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Flüchtlingsgipfel. Dann wird es auch um dieses Thema gehen. Und dann sollte Olaf Scholz die Länder nicht im Regen stehen lassen.“
Im aktuellen Haushaltsentwurf des Bundes ist eine Kürzung von 81,5 auf 57 Millionen Euro geplant. Der CDU-Landtagsabgeordnete weist darauf hin, dass sich die Integrationsministerkonferenz Ende April einhellig gegen weniger Geld für die Migrationsberatung ausgesprochen habe – „und einhellig bedeutet, dass sich viele Verantwortliche mit Parteibüchern der SPD oder der Grünen angesichts der ernsten Lage gegen ihre Ampel-Koalition positionieren“.
Nach Einschätzung Thümlers wird die Migrationsberatung auch in der Wesermarsch künftig noch wichtiger werden, weil die Inegrationskurse inzwischen für alle Asylsuchenden unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus geöffnet seien und das Chancen-Aufenthaltsrecht eingeführt wurde.
Verlässliches und langfristiges Konzept erforderlich
Björn Thümler kritisiert darüber hinaus die geplanten Mittelkürzungen bei den Erstorientierungskursen von 45,5 Millionen Euro 2022 auf 25 Millionen 2023. Dass die Kinderbeaufsichtigung für Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer nach dem jetzigen Stand nur noch bis zum Jahresende 2023 finanziert werden solle, sei ebenfalls vor allem mit Blick auf Frauen mit kleinen Kindern nicht vertretbar.
Björn Thümler ergänzt: „Bei der vom Bund bisher zugesagten Finanzierungspauschale von 2,75 Milliarden Euro für 2023 für Länder und Kommunen werden Aspekte wie zum Beispiel zusätzlicher Wohnraum, Arbeitsmarktintegration, Personal für den Bildungsbereich und Sprachförderung nicht berücksichtigt. Nach meiner Auffassung ist die entspechende Kritik der Länder berechtigt und muss am 10. Mai aufgegriffen werden.“ Laut Beschluss vom November 2022 sind 1,5 Milliarden Euro für Flüchtlinge aus der Ukraine reserviert, so dass letztendlich noch rund eine Milliarde Euro für Länder und Kommunen zur Bewältigung flüchtlingsbedingter Mehraufwendungen verbleiben. Björn Thümler: „Dass das nicht reicht, war von Anfang an erkennbar.“
Deutschland benötige neben einer dynamischen Finanzbeteiligung des Bundes an den Kosten der Länder ein verlässliches und langfristiges Konzept zur Unterbringung und Integration von Geflüchteten.
Erforderlich seien jedoch gleichermaßen ein entschlossenes Eintreten auf europäischer Ebene für einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen, notfalls die Kontrollen an deutschen Grenzen, sowie eine schnelle Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten.