Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages hat das Aus für den Bioenergie-Deckel im Baugesetzbuch auf den Weg gebracht. Der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler begrüßt diesen „Sinneswandel der Ampel-Koalition“, bei dem allerdings „viel wertvolle Zeit vergeudet“ worden sei: „sehr ärgerlich“.
Doch aktuell würden für Biogasanlagen bei einer erhöhten Gaserzeugung neue Genehmigungsverfahren auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) erforderlich sein. „Das ist völlig inakzeptabel”, meint der CDU-Landtagsabgeordnete. „Wir brauchen jedes Kilowatt und nicht Bürokratie bis zum Abwinken”, setzt er nach. Deshalb müsse das BlmSchG so schnell wie möglich novelliert werden.
Unter anderem Björn Thümler und auch die CDU hatten seit Monaten gefordert, dass die gesetzlichen Bioenergie-Deckel abgeschafft werden sollten. Grund: Sie verhinderten bisher, dass die Silage aus den Lagern nicht unmittelbar genutzt werden kann. Nach Auffassung von Energie-Experten und der zuständigen Fachverbände können nunmehr mehr als zwei Millionen Haushalte zusätzlich mit Strom versorgt und bis zu fünf Prozent des russischen Gases ersetzt werden. Das „Hauptstadtbüro Bionergie“ spricht davon, dass Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen in Deutschland rund 50 Terawattstunden (tWh) Strom und 172 Twh Wärme erzeugen. Eine Terawattstunde bedeutet eine Milliarde Kilowattstunden. Pro Jahr benötigt die Bundesrepublik mehr als 500 TWh.
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